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   SG Darmstadt, 20.11.2013 - S 17 SO 42/11   

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https://dejure.org/2013,34589
SG Darmstadt, 20.11.2013 - S 17 SO 42/11 (https://dejure.org/2013,34589)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 20.11.2013 - S 17 SO 42/11 (https://dejure.org/2013,34589)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 20. November 2013 - S 17 SO 42/11 (https://dejure.org/2013,34589)
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  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus SG Darmstadt, 20.11.2013 - S 17 SO 42/11
    Denn die sozialhilferechtliche Bedarfslage bei § 74 SGB XII besteht darin, den Verpflichteten von den Kosten einer würdigen Bestattung zu entlasten, soweit diese ihm nicht zugemutet werden können (vgl. BSG, Urteil vom 29. September 2009, B 8 SO 23/08 R, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96

    Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus SG Darmstadt, 20.11.2013 - S 17 SO 42/11
    Die vorstehend aufgezeigten Grundsätze über die Nichtvererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen gelten auch für den Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII. Zwar handelt es sich bei § 74 SGB XII um einen Sozialhilfeanspruch eigener Art (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1997, 5 C 13.96, BVerwGE 105, 51 zu § 15 Bundessozialhilfegesetz ), der sich von herkömmlichen Sozialhilfeansprüchen dadurch unterscheidet, indem er auf die Übernahme von Verbindlichkeiten gerichtet ist, der Kenntnisgrundsatz des § 18 SGB XII nicht gilt und ihm eine abweichende sozialhilferechtliche Bedürftigkeit zugrundeliegt, die sich nicht nur in einer finanziellen Unzumutbarkeit erschöpft.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - L 9 SO 399/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Darmstadt, 20.11.2013 - S 17 SO 42/11
    Eine derartige Ausnahme von dem Grundsatz des Anspruchsuntergangs mit dem Tod greift dabei in solchen Fallgestaltungen, in denen der Hilfebedürftige zu Lebzeiten seinen Bedarf mit Hilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe darlehensweise vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Sozialhilfeträger nicht rechtzeitig geholfen hat (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. März 2012, L 9 SO 399/11, juris Rn. 41 mwN.).
  • BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91

    Krankenkasse - Pflegeheim - Pflegegeld - Häusliche Pflege - Ungleichbehandlung -

    Auszug aus SG Darmstadt, 20.11.2013 - S 17 SO 42/11
    Das Verwaltungsverfahren endet erst, wenn die Bescheide unanfechtbar geworden sind (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 1992, 1 RK 46/91, juris Rn. 14 mwN.).
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